Preise & Konditionen

   
OFFENES PROGRAMM Monatsbeitrag Monatsbeitrag
     
Umfang Jahresvertrag Halbjahresvertrag
     
Offenen Programm gesamt Euro 40,-- (erm- 36.--) Euro 47,-- (erm- 42.--)
Offenen Programm vor 14.00 Uhr Euro 30,-- (erm- 27.--) Euro 40,-- (erm- 36.--)
Offenes Programm / Tanzkursteilnehmer Euro 20,-- (erm- 18.--) Euro 30,-- (erm- 27.--)
   
   
   
TANZKURSPROGRAMM  
   
Kursdauer Monatsbeitrag
   
1,0 Stunde/Woche Euro 38,-- (erm- 35.--)
1,5 Stunden/Woche Euro 40,-- (erm- 36.--)
2,0 Stunden/Woche Euro 55,-- (erm- 49.--)
2,5 Stunden/Woche Euro 65,-- (erm- 58.--)
3,0 Stunden/Woche Euro 70,-- (erm- 63.--)
3,5 Stunden/Woche Euro 75,-- (erm- 68.--)
4,0 Stunden/Woche Euro 80,-- (erm- 72.--)
4,5 Stunden/Woche Euro 85,-- (erm- 76.--)
   
   
   
KINDER & SCHÜLER
bis 16 J. / nur 3-Monatsverträge  
   
Kursdauer Monatsbeitrag
   
1 Stunde = 60 Minuten Euro 35,--
1,5 Stunden = 90 Minuten Euro 36,--
2 Stunden = 120 Minuten Euro 49,--
2,5 Stunde = 150 Minuten Euro 58,--
3 Stunden = 180 Minuten Euro 63,--
 
 
 
EINZELSTUNDEN
     
Kursdauer Betrag  
     
50 Minuten Euro 10,--  
60 Minuten Euro 11,--  
90 Minuten Euro 13,--  
     
10-er Karte Euro 110,- (6 Monate gültig)
10-er Karte für Mitglieder Euro 80.- (6 Monate gültig)
     
PROBESTUNDE    
     
Die Probestunde ist für Kinder bis 16 Jahre kostenlos. Erwachsene zahlen Euro 5,--. Der Betrag wird bei anschließender Anmeldung mit der Aufnahmegebühr verrechnet. Pro Person kann eine Probestunde im selben Kurs bzw. zwei Probestunden in verschiedenen Kursen genommen werden. Wer weitere Kurse ausprobieren möchte, zahlt den regulären Satz für Einzelstunden.
     
     
     
KINDER-BETREUUNG    
     
Kinder, die betreut werden sollen, sollten möglichst zwei Tage im voraus angemeldet werden. Pro Betreuung: Euro 2,-- und bei 2 Geschwistern: Euro 3,--
Kurse mit Kinderbetreuung sind im Stundenplan extra gekennzeichnet.
     
     
     
KRANKHEITS- und URLAUBSREGELUNG
   
Offenes Programm  
   
Durch Krankheit oder Urlaub versäumte Trainingzeit kann beitragsfrei nachgeholt werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird bzw. wenn die Abwesenheit vorher angekündigt worden ist.
 
 
 
Tanzverträge
 
Durch Krankheit und Urlaub versäumte Trainingszeit kann bei bestehendem Vertrag in anderen Kursen nachgeholt werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird bzw. wenn die Abwesenheit bzw. der Urlaub vorher angekündigt worden ist. Die laufende Beitragspflicht entfällt dadurch nicht.